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Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der „extraleicht GmbH & Co. KG“
Präambel: Wir liefern an Unternehmer im Sinne §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, sowie an Privathaushalte grundsätzlich nur zu den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen – insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers – setzt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits voraus.
- §1 Angebot und Annahme
- a. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der extraleicht GmbH & Co. KG, Venloer Straße 1303, 50829 Köln, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin: extraleicht Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Alexander da Costa Pinto (im Folgenden: extraleicht GmbH & Co. KG genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- b. Vertragsvereinbarung
- Vertragssprache ist deutsch.
- c. Vertragsschluss
- Der Vertrag kann auch individuell per Telefon, Fax oder E-Mail geschlossen werden, wobei eine schriftliche Vertragsbestätigung der extraleicht GmbH & Co. KG erforderlich ist. Erst mit der schriftlichen Vertragsbestätigung gibt die extraleicht GmbH & Co. KG ihre Vertragsserklärung ab. Bei telefonisch geschlossenen Verträgen erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Bestellung per Telefonaufzeichnung gesichert wird. Die aufeinander gerichteten Willenserklärungen führen zu einem verbindlichen Vertragsschluss. Eine Auftragsbestätigung dient lediglich der erneuten Kenntnisnahme.
- §2 Lieferung
- a. Toleranzwerte bei Verträgen mit Unternehmern
- Abweichungen von der bestellten Menge der Ware bis zu 10% sind als Toleranzwerte zulässig. Es besteht jedoch kein vertraglicher Anspruch auf diese Kulanzregelung. Bei Minderabnahmen über 10% werden Aufschläge gemäß Preistabelle berechnet. Ein etwaiger Schaden durch Wertverlust bleibt davon unberührt. Bei Sammelbestellungen bezieht sich die 10%-Regelung auf jede einzelne Lieferstelle.
- b. Teillieferungen
- Die extraleicht GmbH & Co. KG ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von der extraleicht GmbH & Co. KG veranlassten Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Transportkosten an.
- c. Sammelbestellungen
- Sammelbestellungen sind nur möglich, wenn die verschiedenen Endladestellen in einem Umkreis von 4 km liegen. Bei weiteren Entfernungen werden die Abladestellen wie einzelne Abladestellen behandelt, für die separate Fahrtkosten gemäß Preisliste anfallen können. Die Abladestelle ist stets der Ort der Befüllung (Tank, Einfüllstutzen), unabhängig von der Entfernung der zu beliefernden Objekte.
- d. Voraussetzungen der Befüllung
-
Für die Befüllung wird vorausgesetzt, dass…
- eine Überfüllsicherung vorhanden und zugänglich ist
- ein Zugang zur Überprüfung der Tanks und Rohrleitungen gewährleistet ist,
- der Zugang zum Leckwarngerät und dessen Überprüfung gewährleistet ist,
- ein Einfüllstutzen vorhanden ist, der den aktuellen technischen Standards genügt,
- die Anfahrt mit der ausgewählten Tankwagengröße möglich ist
- e. Ersatzpflicht des Kunden
- Kann die Lieferung aufgrund eines oder mehrerer der vorgenannten Hinderungsgründe oder aufgrund eines anderen im Verschulden des Kunden liegenden Grundes nicht oder nur unter erhöhtem Aufwand durchgeführt werden, kann die extraleicht GmbH & Co. KG den Mehraufwand dem Kunden berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der extraleicht GmbH & Co. KG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Für vom Kunden verschuldete Leerfahrten (Anfahrten, bei denen keine Warenabgabe erfolgen konnte) hat die extraleicht GmbH & Co. KG ebenfalls Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Zu vom Kunden verschuldeten Leerfahrten zählt auch die Nichtabnahme aufgrund einer mangelhaften Tankanlage und etwaiger nicht bei der Bestellung angegebenen Liefer-/Zahlungsoptionen (erforderliche Schlauchlänge, Tankwagengröße, mangelnde Bonität etc. und Zufahrtshindernisse.
- f. Liefer- und Leistungsverzögerungen
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der extraleicht GmbH & Co. KG nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die extraleicht GmbH & Co. KG nicht zu vertreten. Sie berechtigen die extraleicht GmbH & Co. KG dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
- g. Rücktritt
- Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die extraleicht GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten. Die extraleicht GmbH & Co. KG verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
- h. Ausschluss der Lieferung
- Postfachanschriften werden nicht beliefert.
- i. Annahmeverzug
- Die Lieferfrist wird dem Kunden bei der Bestellung angezeigt. Die extraleicht GmbH & Co. KG teilt dem Kunden in der Auftragsbestätigung einen Liefertermin innerhalb der vereinbarten Lieferfrist mit. Einen Werktag vor dem vereinbarten Liefertermin teilt die extraleicht GmbH & Co. KG dem Kunden ein Zeitfenster von wenigen Stunden für die Lieferung mit. Mit dem Kunden kann auch eine kürzere Informationsfrist (z.B. 30-60 Minuten vor Anfahrt) über den Zeitraum vereinbart werden. Verbindlich ist jedoch nur der in der Auftragsbestätigung oder separat mit dem Kunden vereinbarte Liefertag, nicht das Zeitfenster. Werktage im Sinne dieser AGB und der Angebote von extraleicht GmbH & Co. KG sind Montag bis Freitag, nicht aber der Samstag. m. Änderung d
- j. Änderung des Liefertermins
- Im Falle einer aufgrund Krankheit unseres Lieferpersonals notwendigen Änderung des Liefertermins wird die extraleicht GmbH & Co. KG dem Kunden dies rechtzeitig mitteilen und einen neuen Liefertermin zuweisen.
- k. Lieferfrist
- Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die extraleicht GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten. Die extraleicht GmbH & Co. KG verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
- §3 Zahlung
- a. Preise und Versandkosten
- Alle genannten Preise verstehen sich exklusive der aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Diese enthalten die Kosten für die Erstanfahrt zum Lieferort, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der extraleicht GmbH & Co. KG in Köln vereinbart wird. Für Eil- und Sonderlieferungen und Sonderequipment fallen zusätzliche Kosten gemäß Preisliste an.
- b. Zahlungsarten
- Kunden, die Neukunden sind, können den zu zahlenden Betrag an die extraleicht GmbH & Co. KG als Barzahlung vor Ort oder per Vorkasse per Banküberweisung bezahlen. Andere Zahlungsarten können schriftlich vereinbart werden.
- c. Skontovereinbarung
- Eine Skontovereinbarung muss schriftlich vereinbart werden.
- d. Zahlungsverzug
- Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Rechnung bei der extraleicht GmbH & Co. KG eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die extraleicht GmbH & Co. KG vor, Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der extraleicht GmbH & Co. KG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- e. Zurückbehaltungsrecht
- Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind, gerichtlich entschieden, und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
- f. Stornobedingungen
- Eine Stornierung der vom Kunden gebuchten Lieferung ist schriftlich (per Email oder Post) möglich. Bei einer Stornierung hat der Kunde eine Stornogebühr von 95,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der extraleicht GmbH & Co. KG keine oder geringere Kosten entstanden sind. Die Geltendmachung eines über die Pauschale hinausgehenden Schadensersatzes bleibt der extraleicht GmbH & Co. KG vorbehalten.
- §4 Ausschluss des Widerrufsrechts
- Gemäß § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Der Verbraucher kann seine Willenserklärung daher nicht widerrufen.
- §5 Eigentumsvorbehalt
- a. Allgemein
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von der extraleicht GmbH & Co. KG. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an die extraleicht GmbH & Co. KG ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die extraleicht GmbH & Co. KG berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
- b. Verlängerter Eigentumsvorbehalt bezüglich Weiterverarbeitung
- Gegenüber Unternehmern gilt, dass eine Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltskaufsache durch den Kunden stets im Namen und im Auftrag für die extraleicht GmbH & Co. KG erfolgt. In diesem Fall setzt sich das Anwartsschaftsrecht des Kunden an der bisherigen Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Werden diese Sachen weiterveräußert, tritt der Kunde der extraleicht GmbH & Co. KG schon jetzt alle künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf ab. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht im Eigentum der extraleicht GmbH & Co. KG stehenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die extraleicht GmbH & Co. KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dies gilt auch für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer der extraleicht GmbH & Co. KG anteilig Miteigentum verschafft und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die extraleicht GmbH & Co. KG verwahrt.
- §6 Gewährleistung
- a. Gewährleistungsanspruch
- Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch..
- b. Gefahrenübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
- c. Nacherfüllung
- Ist die Ware mangelhaft, kann der Kunde wahlweise Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Werden Mängel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
- d. Rechte bei unwesentlichem Mangel
- Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
- e. Schadensersatz für Mängel
- Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die extraleicht GmbH & Co. KG nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
- f. Gewährleistung gegenüber Unternehmern
- Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet die extraleicht GmbH & Co. KG nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.
- g. Rügeobliegenheit von Unternehmern
- Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- §7 Haftung
- a. Haftungsausschluss
- Die extraleicht GmbH & Co. KG sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet die extraleicht GmbH & Co. KG im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.
- b. Haftungsvorbehalt
- Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
- §8 Schlussbestimmungen
- a. Gerichtsstand
- Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der extraleicht GmbH & Co. KG in Köln vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
- b. Rechtswahl
- Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
- c. Salvatorische Klausel
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.